Behindertengerechter Aufzug

Barrierefrei Behindertengerechter Aufzug

Barrierefreie behindertengerechte Aufzüge (Homelift)

Planen, bauen, modernisieren und warten eines behindertengerechten Personenaufzug für das Eigenheim und für Ihren Betrieb

Barrierefreier – Behindertengerechter Aufzug für Rollstuhlfahrer, Gehbehinderung oder Rollator. Wir beraten Sie gerne umfangreich über einen behindertengerechten Personenaufzug und gehen dabei auf Ihre Wünsche ein.  Wir haben 30 Jahre Erfahrung im Aufzugbau, sehr gute Referenzen von Menschen mit Behinderungen, darunter auch von Rollstuhlfahrer. Wir sind Top Zertifiziert. Unser Unternehmen plant Behindertengerechte Aufzüge für Menschen mit Körperbehinderungen wie eine eingeschränkte Geschicklichkeit, Mobilität und Ausdauer sowie mit Sprachbehinderung, Sehbehinderung und Hörbehinderung.  Wir erfüllen allen Normen und gehen bei der Planung auf Ihre Bedürfnisse und Wünsche ein.

Bei der Beratung vor Ort ermitteln wir die Anforderungen (Beispiel: Sehbehinderung oder Rollstuhl). Sprechen mit Ihnen über die Maße der Kabine und der Türen sowie die anfallenden Kosten. Wir ermitteln wo der Fahrstuhl im Gebäude platziert werden sollte. Schließlich kann die Platzierung kann im Innen- oder auch im Außenbereich ihrer Immobilie sinnvoll sein.

Barrierefreiheit bedeutet, dass Gegenstände, Medien und Einrichtungen so gestaltet werden, dass sie von jeder Person unabhängig von einer eventuell vorhandenen Behinderung uneingeschränkt benutzt werden kann. Menschen, die viele oder schwere Lasten zu tragen haben oder körperlich beeinträchtigte Personen – alters-, unfall- oder krankheitsbedingt – stehen oft vor besonderen Herausforderungen, wenn es um die mühelose Bewegung in Gebäuden geht.

Unsere Kunden sind hauptsächlich aus Baden Württemberg.
Behindertengerechte Aufzüge / Lifte und Fahrstühle mit barrierefreie Türen und Kabine gibt es von uns in den Städten Mannheim, Heidelberg, Bruchsal, ACURA Baden-Baden & Albstadt, Karlsruhe, Bühl, Rastatt, Friedrichshafen, Offenburg, Kehl, Freiburg, Elzach, Pforzheim, Gernsbach, Kuppenheim, Forbach, Muggensturm, Bischweier, Gaggenau, Malsch, Rheinstetten, Durmersheim, Bietigheim, Ettlingen, Durlach, Bad Mergentheim, Rottweil, Tübingen, Reutlingen, Filderstadt, Calw, Konstanz, Singen, Ulm, Stuttgart, Sinsheim, Heilbronn, Freudenstadt, Titisee-Neustadt und Müllheim

Minderung der Kosten: Fördermöglichkeiten für behindertengerechte Homeliftsysteme

Wer sein Eigenheim oder auch eine Mietwohnung barrierearm oder barrierefrei umbauen will, der findet vielerlei staatliche Unterstützung und Förderprogramme.

  • Bei anerkanntem Pflegegrad unterstützt die Pflegekasse den Umbau des Wohnumfeldes zum barrierefreien Wohnen mit Zuschüssen bis 4.000 Euro.
  • Die staatliche KfW-Förderbank (Kreditanstalt für Wiederaufbau) vergibt für den altersgerechten Umbau des Wohnumfeldes einen Zuschuss bis zur Höhe von 5.000 Euro.
  • Bis zu 50.000 Euro fördert die KfW durch zinsgünstige Kredite, die über die Hausbank abgewickelt werden. Daneben gibt es in nahezu allen Bundesländern eigene Förderprogramme, die teilweise sogar mit den KfW-Förderungen kombinierbar sind.
  • In fast allen Bundesländern gibt es kostenlose Beratungsprogramme für einen barrierefreien Umbau, die dabei helfen, Planungskosten zu sparen.

Alle genannten Förderprogramme können bei nachgewiesener Notwendigkeit auch für den Bau eines Homelifts in Anspruch genommen werden. Wenn Sie sich für einen Homelift interessieren, finden Sie hier Partner in Ihrer Nähe:

Ihre Fahrstuhl- bzw. Aufzugbau (Behindertengerechte Aufzüge) ist bei uns in den besten Händen.
Kontakt: Vereinbaren Sie unverbindlich einen Termin. ☎ 07221  99 13 3

Behindertenaufzüge bis zu drei Meter Förderhöhe und einer maximalen Geschwindigkeit von 0,15 Meter pro Sekunde fallen nicht unter das Aufzugsrecht EN81.
Diese Aufzüge sind „in Gebäude eingebaute Maschinen“. Die Sicherheit wird durch die MRL 2006/42 festgelegt. Die Anforderungen für die Größe der Plattformen und Bedienbarkeit sind in der DIN 18040 beschrieben (Barrierefreiheit). Für Privatpersonen und Privathäuser ohne Vermietung entfallen die wiederkehrenden Prüfungen nach BetrSichV §§ v15 – 16 durch eine Technische Prüforganisation.

Barrierefreie Aufzug §

Planungsanforderungen Aufzugsanlagen nach gemäß DIN 18040: Barrierefreies Bauen

Es müssen Aufzüge nach DIN EN 81-70 -Zugänglichkeit von Aufzügen für Personen mit Behinderungen- des Typ 2 verwendet werden.

Fahrkorbmaße 1,10 m × 1,40 m, Durchgangsbreite im Lichten mindestens 0,90m, Bewegungsfläche vor dem Aufzug mindestens 1,50 m × 1,50 m und entsprechend Befehlgeber.

Musterbauordnung MBO gemäß § 39 Aufzüge

(1)Aufzüge im Innern von Gebäuden müssen eigene Fahrschächte haben, um eine Brandausbreitung in andere Geschosse ausreichend lang zu verhindern.

In einem Fahrschacht dürfen bis zu drei Aufzüge liegen.

Aufzüge ohne eigene Fahrschächte sind zulässig

  1. innerhalb eines notwendigen Treppenraumes, ausgenommen in Hochhäusern und
  2. innerhalb von Räumen, die Geschosse überbrücken,
  3. zur Verbindung von Geschossen, die offen miteinander in Verbindung stehen dürfen sowie
  4. in Gebäuden der Gebäudeklassen 1 und 2

(5) Fahrkörbe (Kabine) zur Aufnahme einer Krankentrage müssen eine nutzbare Grundfläche von mindestens 1,10 m x 2,10 m, zur Aufnahme eines Rollstuhls von mindestens 1,10 m x 1,40 m haben; Türen müssen eine lichte Durchgangsbreite von mindestens 0,90 m haben. In einem Aufzug für Rollstühle und Krankentragen darf der für Rollstühle nicht erforderliche Teil der Fahrkorbgrundfläche durch eine verschließbare Tür abgesperrt werden. Vor den Aufzügen muss eine ausreichende Bewegungsfläche vorhanden sein.

Vorschriften und Empfehlungen der DIN 18025 Teil 2, 1992-12

Möglichkeit zum Ein- oder Anbau eines Aufzuges in mehrgeschossigen Gebäuden
Fahrkorb lichte Breite 110 cm, lichte Tiefe 140 cm, Türbreite 90 cm (Rollstuhl Kabine Normen)
Beachtung besonderer Maße für Haltestangen, das Bedientableau, taktile Bedienvorrichtungen innen und außen, bei Bedarf mit akustischen Signalen
Empfehlung: Barrierefreie Erreichbarkeit der Wohnungen in Obergeschossen mit Aufzug
Spiegel gegenüber der Fahrkorbtür

Kontakt: ☎ 07221  99 13 3